Handels- & Verkehrsweg - Ratzeburger See & Wakenitz
„Barbarossaprivileg"
Den
Ratzeburger See als wichtigen Handels- und Verkehrsweg zwischen Lübeck
und Ratzeburg können wir uns heute im Zeichen einer Vollmotorisierung kaum
noch vorstellen. Aber schon im 12. Jahrhundert wird ein Handelsverkehr auf dem
Ratzeburger See und seinem Ausfluß, der Wakenitz, bezeugt. In dem oft
zitierten „Barbarossaprivileg" vom 19. September 1188 heißt
es u. a., daß den Lübeckern der Verkehr auf verschiedenen Wasserstraßen
offenstünde; nach Osten auf der Stepenitz, nach Süden auf der Stecknitz
und ebenso „usque ad stagnum racesburgense, et stagnum supra usque ad
racesburgh“ — also bis zum Ratzeburger See und über den See
hinweg bis zur Stadt Ratzeburg selbst.
38 Jahre später, im Jahre 1226, wird im Reichsfreiheitsbrief
dann noch einmal auf diesen Handelsweg hingewiesen. Diese Hinweise fallen übrigens
in eine Zeit, als auf der Ratzeburger Insel der Dom gebaut wurde und sich nach
und nach hier eine größere Ansiedlung bildete, die dann im 13. Jahrhundert
zur Stadt wurde.
Sicherlich wird so mancher Kahn mit Ziegelsteinen oder gar mit Segeberger Kalk
zum Dombau auf der Trave und auf der Wakenitz nach Ratzeburg dem Endpunkt dieses
Wasserweges gebracht worden sein.
Schiffahrt damals in der Hand der Lübecker
Wie wir wissen, lag die Schiffahrt auf der Wakenitz und dem Ratzeburger See ursprünglich ausschließlich in der Hand der Lübecker, die sich dieses fast monopolartige Recht in mehreren Urkunden durch Kaiser Friedrich 1. bestätigen ließen.
„Ratzeburger Böter“
Im Laufe der Zeit erkannten aber auch die Ratzeburger die Wichtigkeit dieses Handels- und Wasserweges. Am Anfang waren es nur wenige Baumschiffe, Eichen- und Espenschiffe, die Ratzeburger Bürger, sogenannte Böter, in Benutzung hatten. (Diese Zunft der „Ratzeburger Böter“ gab es bis etwa zur Mitte des 20. Jahrhunderts. Auf der Insel in Ratzeburg erinnern heute noch die „Böterstrasse“ und der „Bötersteg“ an diese Zeit).
Aus den Akten des Kreisarchivs des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie der Stadtarchive Lübecks und Ratzeburgs ersehen wir, daß sowohl im 17. und 18. als auch im 19. Jahrhundert ein Böterstand in Ratzeburg ansässig war.
„Von Schiffen, Schiffleuten und Fracht“
Nach
Darstellungen verschiedener Historiker wurde neben dem berühmten Ratzeburger
Bier, dem Rommeldeus, vor allem Holz befördert. Es gab in Ratzeburg in
früheren Zeiten sogar ein Holzkäuferamt. Einige Holzhändler hatten
außerdem ein eigenes Schifferamt gebildet, dessen Monopol es war, das
Brenn- und Bauholz aus der Ratzeburger Umgegend von der Holzhude (einem Lagerplatz)
nach Lübeck zu verfrachten. Holz hatte für die Bürger der damaligen
Zeit eine wesentlich größere Bedeutung als heute. Die Schiffe wurden
ausschließlich aus Holz gebaut und auch als Brennstoff fand Holz (TeIch-
oder Moller Holz) vorwiegend Verwendung. Der von Ratzeburg betriebene Holzhandel
war sehr umfangreich und beschränkte sich nicht nur auf Lübeck. Ratzeburger
Holzhändler waren auch am Holzhandel der Lüneburger beteiligt. 1587
wurde für die Lüneburger Saline sogar der sogenannte „Lüneburger
Berg“ bei Kittlitz am Schaalsee abgeholzt.
Die Polizeiordnung der Stadt Ratzeburg, unter Herzog Franz II. im Jahre 1582
erlassen, spricht in den Artikeln 78 und 83 bereits von Schiffern, ohne das
dieses Schifferamt aber eine „Amtsrolle“ besaß. Im Artikel
83 „Von Schiffen, Schiffleuten und Fracht“, heißt es:
„Nachdem das Schiffwerk von unsern Voreltern ihre besondere Begnadigung, Freiheit und Gerechtigkeit erlanget, lassen wir es dabei beruhen und wollen dieselbe hiermit konfirmieret und bestätigt haben. Wenn wir Holz oder anderes nach Lübeck schiffen lassen, sollen die Schiffer solches vor andern um die gebührliche Fracht anzunehmen schuldig sein; nachdemmalen niemand ohne unsere besondere Begnadung Schiffe zu bauen zugelassen. Und wollen wir auch, daß niemand ohne unsern Consens sein Schiff alienieren oder verkaufen soll. Ingleichen soll auch verboten sein jemand die Schiffqerechtigkeit zu gebrauchen, er sei denn unser Unterthan und Stadtbürger. Derohalben wenn ein Schiff auf einem Fremden vererbet würde, soll derselbe auf gebührliche Ästimation solches unseren Bürgern allhier verkaufen, und soll ihm dazu Jahres Frist, in der Zeit er es zu gebrauchen soll Macht haben, erlaubet sein. Die Fremden aber, die Schiffe haben, sollen vor Publikation dieser Verordnung gleichergestalt Frist haben und sich mittlerweile derselben quitt machen. Würde hiewider jemand handeln, sollen die Schiffe ohne alle Wiedergeltung uns anheimfahlen."
erste Fahrschiffe
Die Lübecker dagegen, die sich großer „Prähme" und sogenannter „Fahrschiffe“ bedienten, hatten zunächst auf dem Handelsweg die Nase vorn, aber die Ratzeburger drängten sich langsam immer mehr vor. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts hatten dann auch Ratzeburger Bürger Fahrschiffe erworben. Die Lübecker waren hierüber sehr ungehalten. Im Jahre 1546 reichten sie daher bei ihrem Rate eine Beschwerdeschrift ein. Sie beklagten sich darüber, daß ein Ratzeburger bereits drei solcher Fahrschiffe besäße. Das erste Schiff hätte er auf den Namen eines Lübecker Bürgers erworben, und jetzt wolle er gar noch ein viertes dazu bauen lassen. Der Rat bemühte sich zwar um Abhilfe, aber seine Bemühungen waren vergeblich. Der Lauenburgische Herzog gab seinen Ratzeburgern Rückhalt und schließlich auch noch Vorrechte durch die Erhebung von Zöllen. Vielleicht hatte der Herzog hier eine neue Geldquelle entdeckt, die bei Massengütern, wie zum Beispiel Holz, für seine fast immer leere Kasse einiges einbrachte.
Das Ergebnis der vielfachen Händel in diesem Schiffahrtskrieg
im 16. Jahrhundert war für die Lübecker nicht sehr erfolgreich.
Alle Versuche, ihre neuen Konkurrenten von der Schiffahrt auf dem Ratzeburger
See und der Wakenitz wieder auszuschließen, schlugen letztlich fehl. Im
Gegenteil, sie konnten sich selbst nur mit Mühe gegen die lästige
Ratzeburger Konkurrenz behaupten.
Holzhandel
Hervorgerufen war dieser Kleinkrieg hauptsächlich durch die Behinderung des Lübecker Holzhandels. Als Massengut brachten die Lübecker Schiffe vor allem Holz von den Ufern des Ratzeburger Sees in die Hansestadt. Von Lauenburgischer Seite wurde dagegen in einem Schreiben vom 10. Juni 1572 geltend gemacht, daß allein die Ratzeburger zum Handel mit Holz aus diesem Gebiete berechtigt waren. Im Jahre 1582 wurde dieser Anspruch durch die Polizeiordnung der Stadt Ratzeburg sogar gesetzlich geschützt.
Im
Laufe der Zeit versuchte die Stadt Ratzeburg mit Erfolg den gesamten Holzhandel
an sich zu ziehen. In diesem Bestreben wurde sie von ihrem Herzog bereitwillig
unterstützt. Diesem war allein schon wegen der Zolleinkünfte daran
gelegen, daß Ratzeburg der alleinige Stapelplatz für Holz am See
wurde, und die Holzversendungen von den übrigen Seeufern aufhörten.
Für das in Ratzeburg eingeführte oder dort „unter der Brücke“
(Die Insel Ratzeburg war mit Dämmen und Brücken mit dem Festland verbunden)
durchgeführte Holz hatten die Lübecker den von alters her geforderten
Zoll entrichtet. An den übrigen Seeuferstellen war dagegen früher
eine Abgabe nie verlangt worden. Um die Verladung von Holz außerhalb von
Ratzeburg, zum Beispiel Pogeez, Campow, beim Pfaffenholze oder an der Holzhude
(Lagerplatz) in Utecht usw. zu unterbinden, wurde hier der gleiche Zoll wie
in Ratzeburg eingeführt. Außerdem wurde die Forderung erhoben, daß
die Lübecker mit ihren Schiffen zur Entrichtung des Zolles nach Ratzeburg
an die Brücke zu kommen hätten.
Das war den Hanseaten nun wirklich zuviel. Sie weigerten sich und strengten im Jahre 1583 einen Prozeß beim Reichskammergericht an. Den Verlauf und den Ausgang dieses Prozesses kann man aus den Akten leider nicht ersehen. Im Jahre 1592 verlangte Herzog Franz II. dann sogar die Aufhebung der Utechter Holzhude vom Rate der Stadt Lübeck. Als die Lübecker diese Forderung ignorierten, suchte er im Jahre 1595 mit Gewalt zu erreichen, was auf gütlichem Wege nicht möglich war. Die Lübecker hatten in der Zwischenzeit bereits die Verschiffunq des Holzes unmittelbar von Utecht aufgegeben. Sie beförderten es auf dem Landwege nach Rothenhusen und beluden dann erst dort ihre Schiffe. Herzog Franz ließ nun gleich den Weg nach Rothenhusen aufgraben. Die Lübecker besserten ihn wieder aus. Doch die Händel gingen weiter. Der Herzog ließ den Weg abermals aufreißen, tiefe Gräben ziehen und brach sogar eine Brücke bei Rothenhusen ab.
Die Lübecker antworteten prompt mit Gegenmaßnahmen. Sie zerstörten eine Hammermühle, befestigten und besetzten Rothenhusen und untersagten allen Handel mit Ratzeburg. Nach dem Motto: Auge um Auge verfügte der Herzog das gleiche Verbot. In ihrer Bedrängnis wandten sich die Lübecker dann zuletzt mit einer Klage an den Kaiser. Aber auch hier geben die Akten keine Auskunft über den Ausgang dieses Streites. Fest steht nur, daß die Lübecker nach und nach den Ratzeburgern die Schiffahrt zwischen Ratzeburg und Lübeck allein überließen. Vielleicht waren die Vorteile für die Hanseatischen Kaufherren gegenüber den andauernden Feindseligkeiten zu gering, da Trave, Stecknitz und die Ostsee bezüglich der Schiffahrt ein weit größeres Gewicht hatten.